20 | 05 | 2012

AZWV-Zulassung und Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2008 bestätigt hohes Qualitätsniveau des bebiz

Bitburg-Prüm: 30.09.2009, Dr. Haase, Leadauditor der Certqua Bonn spricht nach drei Tagen intensiver Auditierung dem berufsbildungszentrum Bitburg-Prüm (bebiz) seine Empfehlung zur Zertifiziertung als Bildungsträger nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung in der Weiterbildung (AZWV) offiziell dem zuständigen Ausschuß aus. Dadurch können im Nachgang zur Zulassung Personen, die im Besitz eines Bildungsgutscheines sind, im bebiz zum 01.11.2009 eine Weiterbildung/Umschulung in einem Zeitraum über 2 Jahre zum Industriemechaniker, Werkzeugmechaniker oder Zerspanungsmechaniker mit Facharbeiter-Prüfung vor der IHK-Trier beginnen.
 
 

Die AZWV-Zulassung erfolgt über eine so genannte „Fachkundige Stelle", die den Bildungsträger hinsichtlich seiner Eignung als Anbieter von öffentlich geförderter Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen prüft. Ein wesentlicher Aspekt stellt hierbei das Vorhandensein eines anerkannten Qualitätsmanagementsystems wie der ISO 9001 zur systematischen Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung dar. Deshalb wurde gleichzeitig nach DIN ISO 9001:2008 auditiert und daraufhin eine AZWV-Zulassung beantragt. Dadurch wird dann von unabhängiger Seite bestätigt, dass die o.g. Weiterbildung/Umschulung im bebiz den strengen staat-lichen Qualitätsrichtlinien entsprechen wird. Für das bebiz bedeutet die AZWV-Zulassung auch eine Bestätigung hinsichtlich der weiteren Perspektiven auf dem Bildungsmarkt.

Aufnahmevorrausetzungen:
Antragsteller für einen Bildungsgutschein zur genannten Weiterbildung/Umschulung müssen entweder ohne Berufsabschluss oder mindestens vier Jahre einer Tätigkeit nachgehen, für die sie keinen Berufsabschluss haben Darüber hinaus muss im Vorfeld ein  Beratungsgespräch bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgt sein. Wird ein Bildungsgutschein genehmigt, kann der Antragsteller eine Aufnahmeprüfung im bebiz absolvieren. Ist diese bestanden, steht der Weiterbildung nichts mehr im Wege und die Agentur für Arbeit erstattet die vollen Lehrgangskosten. Auch kann ein Zuschuss zu Fahrt- und Kinderbetreuungskosten gezahlt werden.