Quelle:
http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=10187
Die Tätigkeit im Überblick
Hauswirtschaftshelfer/innen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung für behinderte Menschen (nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 42m Handwerksordnung (HwO)) übernehmen in Privathaushalten und Einrichtungen, denen Menschen versorgt werden, Hausarbeiten aller Art.
Sie kaufen kostengünstig Lebensmittel ein und sorgen für deren ordnungsgemäße Lagerung und Konservierung. Sie erstellen Speisepläne und bereiten einfache Mahlzeiten und Gerichte nach den Grundsätzen gesunder Ernährung zu. Bei der Hauspflege reinigen sie Wohn-, Schlaf-, Sanitär- und Wirtschaftsräume. Ebenso kümmern sie sich um Zimmer- und Balkonpflanzen und übernehmen Gartenarbeiten. Zu ihren Aufgaben gehören auch das Waschen, Trocknen, Bügeln und die Ausbesserung von Wäsche und Kleidungsstücken. In hauswirtschaftlichen Großbetrieben wie Heimen, arbeiten sie meist in einzelnen Teilbereichen. Das können z.B. die Aufgabengebiete Nahrungszubereitung, Hauspflege oder Textilpflege sein. Aber auch in der Gastronomie, im ambulaten hauswirtschaftlichen Dienst, in Wäschereien sowie bei Gebäudereinigungen können sie Beschäftigung finden.
Die Ausbildung im Überblick
Hauswirtschaftshelfer/in (§ 66 BBiG/§ 42m Hwo) ist eine Berufsausbildung für behinderte Menschen. Sie ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Man kann diesen Beruf in einem Ausbildungsbetrieb, in einer außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtung, einer Rehabilitationseinrichtung oder an Berufsschulen erlernen.
In einigen Bundesländern wird die Ausbildung in Ausbildungsschwerpunkten, z.B. Verpflegung, Hausreinigung, Textilpflege oder hauswirtschaftliche Betreuung, durchgeführt.
Die Ausbildung dauert -je nach gewähltem Abschluss und geltender Regelung- 2 bis 3 Jahre.