Die Tätigkeit im Überblick
Holzbearbeiter/innen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung für behinderte Menschen (nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 42m Handwerksordung (HwO)) stellen vor allem Erzeugnisse aus Holz und Holzwerkstoffen her oder bearbeiten bzw. reparieren diese.
Sie arbeiten vor allem in Betrieben der Bau- oder Möbeltischlerei und in der Holz verarbeitenden Industrie. Als Fachkräfte sind sie beispielsweise in der Möbelfertigung sowie in der Herstellung von Fenstern, Türen, Treppen und Holzverkleidungen tätig. In der Werkstatt schneiden sie die Hölzer und verschiedene Holzwerkstoffe maßgerecht zu. Sie behandeln Holzoberflächen durch Hobeln oder Schleifen und führen Furnierarbeiten aus. Einzelteile verbinden sie mittels Leimen oder Schrauben. Holzbearbeiter/innen helfen mit beim Zusammenbau von Holzkontruktionen, erledigen Reparaturarbeiten und bauen einfache Werkstücke nach vorgegebenen Werkzeichnungen selbständig zusammen. Auch die Reinigung, Wartung und Instandhaltung der Holzbearbeitungsmaschinen und Werkzeuge fällt in ihren Aufgabenbereich. Auf der Baustelle führen Holzbearbeiter/innen vorwiegend Einbau und Montagearbeiten aus. Sie setzen Türen und Fenster ein, bringen Wand- und Deckenverkleidungen, montieren Treppen oder verlegen Böden. Das Anbringen von Tür- und Fensterbeschlägen oder das Einsetzen von Glasscheiben gehört hier ebenso zu den Aufgaben, wie das Aufbringen von Lasuren und Lacken zur Oberflächenversiegelung und zum Oberflächenschutz.
Die Ausbildung im Überblick
Holzbearbeiter/in ist eine Berufsausbildung für behinderte Menschen. Sie ist nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) geregelt. Man kann diesen Ausbildungsberuf in einem Ausbildungsbetrieb, einer außerbetrieblichen Ausbildungsrichtung oder einer Berufsfachschule erlernen. Die Ausbildung dauert je nach gewähltem Abschluss 2-3 Jahre.
Quelle:
http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=4463