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Assistierte Ausbildung (AsA) nach § 130 SGB III bzw. § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 130 SGB III im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit

Förderdauer:

Die Assistierte Ausbildung kann in zwei Phasen durchgeführt werden und diese gestalten sich wie folgt:

Phase I fakultativ vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase – ab Maßnahmebeginn bis zur individuellen Aufnahme der Ausbildung, längstens jedoch bis zum 31.10. des jeweiligen Maßnahmebeginnjahres

Phase II ausbildungsbegleitende Phase – ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolg-reichen Ausbildungsabschluss

Der zeitliche Umfang der Teilnahme beträgt in:

Phase I 22-39 Zeitstunden pro Woche

Phase II durchschnittlich mindestens 4 bis maximal 9 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) für Austausch- und Lernangebote pro Woche (nicht nur Stütz- und Förderunterricht)

Deine Mitarbeit zählt:

Für deine Ausbildung solltest du folgendes mitbringen oder bereit sein, daran zu arbeiten:
  • Engagement und Motivation
  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit

Das Angebot richtet sich an junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung (ausbildungsbegleitende Phase) durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Die Maßnahme kann auch eine vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase enthalten.

Ziel der Maßnahme

Eine Ausbildung aufnehmen und diese erfolgreich abschließen
Übergang in betriebliche Ausbildung oder in kooperative Ausbildung
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Abschluss der Ausbildung.

Zielgruppe

Die Maßnahme richtet sich an junge Menschen, die

  • lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind
    und
  • i. d. R. ohne berufliche Erstausbildung sind und
  • die Ausbildungsreife und Berufseignung besitzen und
    nicht vollzeitschulpflichtig und
  • i.d.R. unter 25 Jahre alt sind und
  • wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Berufsausbildung in einem Betrieb nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können.

Betriebe

Förderungsfähig ist jeder Betrieb, der

  • zumindest ernsthaft seine Bereitschaft erklärt, einen Teilnehmer in betriebliche Ausbildung zu übernehmen  bzw.
  • einen Teilnehmer in betriebliche Ausbildung übernommen hat.

Gerne unterstützen wir dich beim Start in die Berufswelt. Wenn du interessiert bist, sprich mit deiner Berufsberaterin oder deinem persönlichen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit über eine „Berufsausbildung für Menschen mit besonderem Förderbedarf“. Diese können dich für die Teilnahme anmelden!