Ergänzung der Betriebsordnung während der Corona-Pandemie
- Arbeitszeit/Anwesenheitszeit und Pausenzeiten
Die Arbeits-, Anwesenheits- und Pausenzeiten werden aufgrund der veränderten Bedingungen (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und der neuen Hygieneregeln) in den einzelnen Bereichen individuell geregelt. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sind hierbei zu beachten.
Die Pausenzeiten werden versetzt stattfinden, damit die entsprechenden Regelungen eingehalten werden können.
- Abwesenheit
Das Verlassen einer Werkstatt oder eines Schulungsraumes (Klassenraum, EDV-Raum) ist nur aus berechtigten Gründen erlaubt und ist dem Ausbilder, der Lehrkraft oder dem Pädagogen mitzuteilen.
- Hygieneplan Corona
Es muss sichergestellt sein, dass der Hygieneplan Corona des berufsbildungszentrums Bitburg-Prüm allen Teilnehmern und Mitarbeitern bekannt ist und strikt eingehalten wird. Sowohl Teilnehmer als auch Mitarbeiter haben ihre Kenntnisnahme schriftlich zu bestätigen.
- Rauchen
Das Rauchen ist auf dem bebiz Betriebsgelände in Bitburg nur an dem dafür ausgewiesenen und markierten „Raucherplatz“ gestattet. Aufgrund der aktuell geltenden Abstandsregeln dürfen maximal 4 Personen gleichzeitig den Raucherplatz nutzen. Für Raucher am Standort Prüm gelten die Regelungen der Hausordnung der Berufsschule Prüm.
- Nutzung der Räumlichkeiten und Werkstätten sowie sonstiger Räume
Aufgrund der aktuell geltenden Abstandsregeln und dem „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard ist die gleichzeitige Nutzung der Räumlichkeiten stark eingeschränkt.
Vor den Toiletten, den Umkleiden und den Pausenräumen sind Hinweisschilder angebracht, wie viele Personen sich gleichzeitig in dem Raum aufhalten dürfen.
In den Werkstätten werden die Ausbildungsplätze, die nicht belegt werden dürfen, markiert. In den Schulungs- und den EDV-Räumen wurden entweder die Bestuhlung angepasst oder nutzbare Plätze gekennzeichnet.
Innerhalb des Betriebsgeländes sind die einzuhaltenden Verkehrswege gekennzeichnet und diese sind auch strikt einzuhalten.
Jede Etage des Treppenhauses in Bitburg darf zeitgleich nur von einer Person genutzt werden, Begegnungsverkehr ist hier untersagt. Spiegel erleichtern die Einsicht in das Treppenhaus. Bei Gegenverkehr hat die Person, die abwärts geht, der aufwärtsgehenden Person Vorrang einzuräumen und muss auf der ersten oder zweiten Etage unter Berücksichtigung des Sicherheitsabstands ausweichen. In den Fluren haben sich alle Personen so weit wie möglich rechts zu halten. An Kreuzungspunkten ist gegenseitig Rücksicht zu nehmen, spezielle Haltelinien sind markiert.
Auf dem Außengelände ist der Mindestabstand von 1,50m ebenfalls streng einzuhalten.
Im Sinne der Gesundheit aller Teilnehmer und Mitarbeiter des berufsbildungszentrums Bitburg-Prüm müssen die Regeln der Ergänzung zur Betriebsordnung streng einhalten werden. Jede Form der Missachtung ist zu ahnden. Dies kann auch über einen Hausverweis erfolgen.
Die Ergänzung zur Betriebsordnung ist zunächst bis zum 31.07.2020 in Kraft.
Bitburg, 28.04.2020
Richard Ehl Mario Arens
Geschäftsführer Personalratsvorsitzender