Ziele:
Den Auszubildenden soll die Aufnahme sowie der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung ermöglicht werden. Um das Ausbildungsziel zu erreichen, bedürfen diese Jugendlichen einer intensiven Betreuung, sowohl hinsichtlich der fachpraktischen und fachtheoretischen Ausbildung, als auch zur Stärkung ihrer Persönlichkeit, um nach Abschluss der Ausbildung in das Erwerbsleben eingegliedert zu werden.
Zielgruppe:
Bei den Teilnehmern der Ausbildungsmaßnahme handelt es sich um Jugendliche mit Behinderung, die für eine Berufsausbildung in Betracht kommen, aber wegen ihrer Behinderung eine betriebliche Ausbildung nicht absolvieren können.
Inhalte:
Der Ausbildung liegen die Ausbildungsrahmenpläne der jeweiligen Ausbildungsberufe zugrunde. Die Auszubildenden sollen durch die Vermittlung von Erfolgserlebnissen ermutigt werden, eine tragfähige Lernmotivation zu entwickeln. Es soll ihnen ermöglicht werden, soziale Verhaltensweisen zu trainieren und eine angemessene Arbeitshaltung bzw. Arbeitsdisziplin zu entwickeln.
Die Auszubildenden besuchen während ihrer zwei-/drei-/dreieinhalb-jährigen Ausbildung die Berufssschule und absolvieren vor der entsprechenden Kammer oder Bezirksregierung ihre Abschlussprüfung.
Feste Bestandteile der Ausbildung sind:
- Regelmäßiger Stützunterricht in den Berufsschulfächern in Form von Gruppen- bzw. Einzelunterricht
- Aufarbeitung von gravierenden Schwächen in den Elementarfächern wie Rechnen, Schreiben und Lesen
- Sozialpädagogische Begleitung zur Unterstützung und Hilfestellung bei der Bewältigung individueller Probleme
- Alltagspraktische Förderung z.B. Umgang mit Ämtern, Behörden etc.
- Betriebliche Praktika / betriebliche Ausbildungsphasen
- Erlebnispädagogische Angebote
- Hilfen beim Übergang in betriebliche Ausbildung
- Hilfen beim Übergang in Arbeit und Beschäftigung
Die sozialpädagogische Förderung ist integrativer Bestandteil aller Lernvorgänge.